Bauen und Bauherren

Wohnungsbau

Mit der Bezeichnung Wohnungsbau ist allgemein die Umsetzung von Wohnbauten als Gebäude oder in Wohnsiedlungen, deren Vermietung und Verwaltung durch private Bauträger, den Staat oder gemeinnützige Wohnungsbauträgerunternehmen gemeint.

Historisch betrachtet entstand der Begriff aufgrund der Industrialisierung und dem damit verbundenen starken Zustrom Wohnungssuchender in die Industriegebiete. Die Nachfrage nach Wohnunterkünften stieg derart an, dass man damit begann Wohnsiedlungen zu konzipieren und zu bauen, um die große Nachfrage nach Wohnraum abzudecken. Ebenso wurden vermehrt Häuser in diesen Regionen zur regionalen Abdeckung der Nachfrage nach Wohnungen gebaut. Im Zuge dieser Entwicklungen entstanden auch zahlreiche Wohnungsbaugenossenschaften und Wohnungsbaugesellschaften, wie die Wilhelm Projektentwicklung GmbH.  

Der heute allgemein bekannte Soziale Wohnungsbau wurde nach dem Ersten Weltkrieg ins Leben gerufen. Erstmals förderte der Staat den öffentlichen Bau von Wohnungen, um die seinerzeit vorhandene Wohnungsnot zu mindern und günstiges Wohnen zu ermöglichen. Auch heute noch gibt es staatliche Wohnungsbauprogramme.

Mietshäuser galten und gelten noch immer als beliebte und bewährte Immobilienanlage zur finanziellen Absicherung oder als Absicherung für das Alter. Diese Kapitalanlage wird genutzt, um im Alter einen bezahlten Wohnsitz im In- oder Ausland zu haben. Der steuerliche Aspekt spielt hierbei ebenfalls eine wichtige Rolle, da sich der Ankauf einer Immobilie steuerlich absetzen lässt und somit lukrativ für den Anleger ist.

Der staatliche Bestand an Wohngebäuden und Wohnungen wird vom Statistischen Bundesamt in Zeitreihenanalysen statistisch erfasst und ausgewertet. Hierbei wird der Bau von Wohnungen statistisch ausgegrenzt, welche zum landwirtschaftlichen Bau, gewerblichen und industriellen Bau, dem öffentlichen Bau sowie dem Straßenbau zählen.

In wissenschaftlichen Bereichen wird der Bau von Wohnungen und die damit verbundene Wirtschaft untersucht und bewertet. Betriebswirtschaftler und Sozialgeographen befassen sich mit Projektentwicklungen von Bauherren, deren Ergebnisse und den erzielten Einfluss auf die Flächennutzung im Land. Neubauplanungen, der Abriss von Wohnungen oder ganzen Wohnsiedlungen beeinflussen entsprechend den Wohnbestand und die Flächennutzung in einem Land.  

Im politischen Sprachjargon wird der Wohnungsbaubegriff in dem Wort Wohnpolitik zusammengefasst.

Je nach Planung der Häuser oder Wohnsiedlung prägen diese Bauprojekte das Stadtbild nachdrücklich und tragen zum Gesamterscheinungsbild einer Stadt und der Städteentwicklung bei. Projektentwickler, Architekten, private, staatliche Bauherren und Städtebauplaner zählen zu den ausführenden Händen für den Bau von Wohnungen und Häusern.  

Der Bau von Wohnungen hat umfassende Auswirkungen auf den Kapitalmarkt in einem volkswirtschaftlichen Staat. Hierbei ist der Bestand an Bodenflächen maßgeblich als Einflussfaktor zu erwähnen. Dieser kann nur genutzt werden, wenn entsprechend Bodenfläche für die Projektierung und den Bau von Wohnungen, Häusern und Wohnsiedlungen vorhanden ist.

Der Bau von Wohnungen unterliegt rechtlichen Vorgaben, wie z. B. dem Öffentlichen Grundstücks- und Baurecht, dem Straßenrecht.