Bauen und Bauherren

Die Bauunternehmung und ihre gesellschaftliche Bedeutung

Der Bau von Wohnungen und Arbeitsstätten gehört zu einem der ältesten Gewerbe der Welt. Die Bauunternehmung versorgt Menschen mit sicheren, trockenen und warmen Häusern und Wohnungen. Außerdem trägt sie mit ihren Leistungen zum Ausbau und der Erhaltung von kulturellen Errungenschaften maßgeblich bei. Neben dem Hoch- und Tiefbau kompletter Gebäude führt die Firma Instandsetzungen und Änderungen der vorhandenen Bausubstanz durch. Gegebenenfalls konzentriert es sich auf den Abbruch nicht mehr benötigter Gebäude und deren Fundamenten.

Bauunternehmen beschäftigen Menschen aus verschiedenen Berufsgruppen. Dazu gehören Bauingenieure, Poliere und Maurer, die dem technischen oder gewerblichen Bereich zugeordnet werden. In der Verwaltung sind Prokuristen, Buchhalter und Bürokaufleute tätig. Dazu kommt die IT-Abteilung. Außerdem vergibt die Bauunternehmung im Rahmen ihrer Projekte unzählige Aufträge an gewerbliche, technische und kaufmännische Subunternehmen.

Der Firmeninhaber kann auf verschiedene Arten auftreten. Als Fachunternehmer ist er nur mit seinem Gewerk an den Arbeiten beteiligt. Kann er sich als Generalunternehmer durchsetzen, übernimmt er alle Bautätigkeiten, entweder nur mit seiner Firma oder unter Einschaltung von Fachunternehmen. Bietet er neben den gewerblichen Leistungen auch die komplette Planung des Bauvorhabens an, bezeichnet man ihn als Totalunternehmer.
Als verantwortlicher Geschäftsführer darf der Unternehmer die für ihn geeignete gewerbliche Immobilie kaufen und auf ihr seinen Firmensitz errichten. Er ist gleichzeitig die Arbeitsstätte der technischen und kaufmännischen Mitarbeiter. Ferner unterhält die Bauunternehmung hier ihr Lager und einen Teil ihres Fuhrparks. Größere Geräte werden hingegen meistens geleast und sofort zur aktuellen Baustelle gefahren. Daneben unterhalten große Firmen eine Reihe von abhängigen oder unabhängigen Niederlassungen, die als Tochterunternehmen wichtige Teilfunktionen des Konzernes übernehmen. Zu ihnen zählen Leasing- und Verwaltungsgesellschaften. Sie kaufen beispielsweise teurer Baumaschinen und vermieten sie an das Mutterunternehmen und andere Interessenten.

Doch wann wird die Bauunternehmung tätig? Zuerst kommt der Auftrag. Er kann von privaten, öffentlichen oder gewerblichen Bauherren erteilt werden. In den meisten Fällen ist er jedoch europaweit auszuschreiben. Möchte sich das Unternehmen darum bewerben, reicht es sein Angebot ein. Es kommt dabei in erster Linie auf eine straffe und realistische Kalkulation an, die auch in das Leistungsverzeichnis einfließt. Erhält das Bauunternehmen den Auftrag, kann es wiederum Verträge mit seinen Lieferanten sowie den Subunternehmern schließen. Für den zeitlichen Rahmen und die akkurate Ausführung gegenüber dem Kunden ist jedoch der Hauptauftragnehmer verantwortlich.

Der Bauunternehmer arbeitet – bei der Übernahme von fremden Aufträgen – auf Grundstücken, die nicht sein Eigentum sind. Mit der Erteilung des Auftrages beginnt die Bauausführung. Er trägt während dieser Zeit auch die Verantwortung für Schäden, die Dritte durch sein Handeln oder Unterlassen erleiden. Aus diesem Grund wird jede Baustelle mit Zäunen abgesichert. Des Weiteren lässt er gut sichtbare Schilder aufhängen, die jedem Unbefugten das Betreten der Baustelle verbieten und die Haftung androhen.

Weitere Informationen finden Sie bei der Willi Haps GmbH.